AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Abschleppen, Bergen und Verwahrung von Fahrzeugen
(Reitsamer Bernhard e.U.)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen im Bereich Abschleppen, Bergen, Verwahrung und Entsorgung von Fahrzeugen durch die Firma Reitsamer Bernhard e.U.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Das Fahrzeug wird von uns geborgen oder abgeschleppt, auf einen Abschlepp-Lkw verladen und zur Firma Reitsamer Bernhard e.U. verbracht.
(2) Der Leistungsumfang umfasst ausschließlich Transport und Verwahrung; weitere Leistungen erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.

§ 3 Kosten und Zahlung

(1) Die Abschlepp- und Bergegebühren sind vom Zulassungsbesitzer sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
(2) Eine Kostenübernahme durch Versicherungen ist vom Kunden eigenständig geltend zu machen.

§ 4 Standgebühren

(1) Für abgestellte Fahrzeuge wird ab dem 5. Kalendertag eine Standgebühr von € 24,-- pro Kalendertag verrechnet.
(2) Die Standgebühr ist vom Kunden ebenfalls sofort nach Rechnungslegung zu begleichen.

§ 5 Entsorgung von Fahrzeugen

(1) Soll ein Fahrzeug durch uns entsorgt werden, ist der Typenschein sowie eine schriftliche Zustimmung des Kunden vorzulegen.
(2) Die Entsorgungskosten betragen € 75,-- und sind sofort nach Rechnungslegung fällig.
(3) Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über ein fachgerechtes Entsorgungsunternehmen.

§ 6 Unterstützung der Feuerwehr

(1) Gelegentlich werden Fahrzeuge der örtlichen Feuerwehr zu Übungszwecken zur Verfügung gestellt.
(2) Die Entsorgungskosten beinhalten in diesem Fall auch den Transport zur Feuerwehr, den Rücktransport zu uns sowie die anschließende Entsorgung.
(3) Sollte der Kunde dieser Vorgehensweise nicht zustimmen, ist dies schriftlich mitzuteilen.

§ 7 Haftungsausschluss

(1) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die im Zuge des Abschlepp- oder Bergeprozesses entstehen.
(2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir stets bemüht sind, das Fahrzeug so schonend wie möglich zu bewegen.
(3) Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände und Wertsachen wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

§ 8 Anerkennung der AGB

Mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gelesen, verstanden und akzeptiert.